Allgemeine Geschäftsbedingungen


Pflichten von THS und Auftraggeber

Der Tier- und HausSiter-Dienst Neckar-Alb (THS) verpflichtet sich, die anvertrauten Räume nur mit grösster Sorgfalt zu begehen und auf Erhalt des Inventars, Hausrates, Gebäude und Pflanzen zu achten.
THS verpflichtet sich die Tierbetreuung nach dem im Auftragsprotokoll vereinbartem Umfang mit größter Sorgfalt und nach bestem Wissen durchzuführen.
Der Auftraggeber ist verpflichtet die Gebäude/ Räume/ Anlage dem THS in einemeinwandfreiem Zustand mit allen erforderlichen Schlüsseln zu übergeben. Wertsachen, Schmuck und Bargeld müssen verschlossen oder unzugänglich aufbewahrt werden.
Futter und sonstiges Zubehör sollte vom Auftraggeber ausreichend zur Verfügung gestellt werden. Der THS muss über alle Umstände ( z. B. ansteckende Krankheiten / Ungezieferbefall/ Verhaltensauffälligkeiten der Tiere ) informiert werden.
Mehraufwand, (z. B. unvorhersehbaren Ereignissen wie höherer Giessaufwand bei Trockenheit, Tierarztbesuche, zusätzliches Futter, Pflegemittel etc.) ist vom Auftraggeber zu tragen.
Der THS ist berechtigt bei Gefahr für Hab und Gut sowie bei Erkrankung der Tiere im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers Tierarzt , Polizei, Feuerwehr oder Handwerker (Einbruch, Brand, Rohrbruch etc.) einzuschalten.
Kehrt der Auftraggeber nicht zum vereinbarten Termin zurück und verlängert den Auftrag nicht per Telefon, wird das anvertraute Objekt/ Tier bis zu einer Dauer von 7 Tagen gegen Entgelt durch THS weiter versorgt. Danach ist THS berechtigt, die Schlüssel und/ oder Tier an die vom Auftraggeber benannte Vertrauensperson (siehe Auftragsprotokoll) zu übergeben.
Haftung
Für Schäden, die dadurch entstehen, dass der Auftraggeber seinen Verpflichtungen nicht nachkommt, haftet ausschliesslich der Auftraggeber.
Für den Verlust der erhaltenen Schlüssel (nur bei grober Fahrlässigkeit) kommt THS für die Kosten auf, ebenso für evtl. notwendige Schlossersatzkosten. Sollte eine Schlüsselübergabe nicht persönlich erfolgen (z. B. bei Einwurf des Schlüssels durch den Auftraggeber in den Briefkasten), entfällt jegliche Haftung.
Zahlungsmodalitäten
THS ist berechtigt, eine Anzahlung zu verlangen, die vor Beginn des 1. Sittingtages zur Zahlung fällig ist.
Das vollständige Entgelt ist spätestens zum Monatsletzten des nach Rechnungsdatum folgenden Monats ohne Abzug vollständig zur Zahlung fällig.
Wenn vereinbarte Sittingtermine nach Vertragsunterzeichnung im Verantwortungsbereich des Auftraggebers nicht stattfinden, muss dies unverzüglich an THS gemeldet werden.
Sonstiges
Sollte eine der vorstehenden Regelungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen davon unberührt. Nebenabreden und Änderungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit des Schriftform.